AGB
Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an dritte ohne unsere Einwilligung begründet eine Schadenersatzpflicht in Höhe des Courtageanspruchs bei Verwertung unseres Angebotes durch einen Dritten.
1. Angebote gelten als bisher noch unbekannt nachgewiesen, sofern Sie nicht unverzüglich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich Einspruch erheben und unter Offenlegung Ihrer Informationsquellen das Gegenteil nachweisen.
2. Wir sind auch für den anderen Vertragsteil zur entgeldlichen Tätigkeit berechtigt.
3. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluß, ist an uns eine Courtage zu zahlen. Kommt es zwischen den, vom Makler zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchenein anderes zustande ( z.B. Gesellschaftsgründung, Erbbaurechtsvertrag, Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag, , etc. oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung zustande), so hat der Auftraggeber auch hierfür Courtage an den Makler zu zahlen. Insofern gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt. Die Courtage ist bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Spätere Vertragsauflösungen oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.
4. Die Courtage beträgt 3,57% ( inkl. MwSt) von Kauf- / Verkaufspreis, bzw. vom Ersteigerungsbetrag. Kaufpreis der Gesellschaftsanteile, Einlage bei Gesellschaftsgründungen.
5. Die Courtage bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 3,57% ( inkl. Mehrwertsteuer) aus dem 10 Jahres Erbauzins.
6. Die Courtage beträgt bei Vermietung 2,38 Monatsmieten ( inkl. Mehrwertsteuer) zu Lasten des Mieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die Courtage 3,57% ( inkl. Mehrwertsteuer) aus dem 10 fachen der Jahresmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet.
7. Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen etc. Sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Courtage 3,48% ( inkl. Mehrwertsteuer) aus der vereinbarten Summe. Diese Courtagepflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.
8. Bei Bestellung eines Vorkaufsrechts beträgt die Courtage 1,19% ( inkl. Mehrwertsteuer) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.
9. Alle genannten Courtagesätze verstehen sich inkl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand 2010). Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so verändert sich dementsprechend der Courtagesatz.
10. Ein Courtageanspruch entsteht auch bei Ausübung eines Vorkaufsrechtes.
11. Sämtliche Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Sie wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Haftung für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
12. Die Unwirksamkeit einzelnen Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.
